Geschäfts-bedingungen

  • Adresse
  • Hauensteinstraße 19
    01968 Senftenberg

    Buchenweg 3a
    15834 Groß Machnow
  • Geschäftszeiten
  • Mo. - Fr.: 9.00 - 17.00

Für das Angebot gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, welche die Firma Brunnenbau Heinrich nicht ausdrücklich
anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die Firma Brunnenbau Heinrich nicht ausdrücklich widerspricht.

Spätestens mit der verbindlichen Bestellung des Auftraggebers gelten die AGB als angenommen.

Mündliche Nebenabreden werden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsschluss

Für den Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich der Angebotstext der Firma Brunnenbau Heinrich maßgebend. Alle Eventual-und/oder Alternativpositionen gehören nicht zu den geschuldeten Leistungen, es sei denn diese werden durch den Auftraggeber verbindlich bestellt.

Im Angebot nicht enthalten sind:

Gebühren für sämtliche erforderliche Genehmigungen
Sämtliche Kosten, die durch vom Auftraggeber zu erbringende Vorarbeiten entstehen.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:

Der Auftraggeber hat in Absprache mit der Firma Brunnenbau Heinrich vor Ort folgende Vorbereitungsarbeiten zu erbringen, sowie sämtliche daraus entstehenden Kosten zu tragen:

Übergabe der erteilten Bohrgenehmigung als Kopie.
Eine ausreichend tragfähige Standfläche (mind. 3,0mx5,0m) für das Bohrgerät,
sowie weitere Standflächen für Werkstattwagen und Doppelachshänger.
Eine Zufahrtsmöglichkeit mit max. 15% Gefälle und einer Breite von 2,5 Meter sowie eine Durchfahrtshöhe von 2,40 Metern.
Die Ermittlungen aller im Bohrbereich befindlichen, unter Gelände liegenden Werkleitungen, Stromleitungen, Wasserleitungen, Telefonleitungen oder Bauten.
Wassergestellung ab Hydrant oder Hausanschluss mit mindestens 4 bar Wasserdruck in max. 40 m Entfernung zur Baustelle.
Stromanschluss mit 220 V/ 16A in max. 40 m Distanz zur Baustelle.
Entsorgung des anfallenden Grund, Schmutz- und Bohrwassers und Erdmaterials. Bei Einleitungen in die öffentliche Kanalisation hat der Auftraggeber sich mit der zuständigen Behörde, bzw. Gemeinde abzustimmen.
Eventuell zu schützende Bauteile im Bereich der Bohrarbeiten müssen mit einer Baufolie, gegen Spritzwasser bauseits geschützt werden.
Behebung sämtlicher entstandener Flurschäden, soweit sie für die Firma Brunnenbau Heinrich nicht zu vermeiden waren.
Für Wartezeiten unserer Bohrkolonne, welche durch eine mangelhafte Vorbereitung entstehen, berechnen wir Ihnen je Kolonnenstunde 180,00 € netto zuzüglich geltender Mehrwertsteuer.

Preise
Die Preise gelten in Euro und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Berücksichtigt die Firma Brunnenbau Heinrich Änderungswünsche des Auftraggebers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 7 Tagen rein netto nach Rechnungsdatum fällig. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Geschäftskonto der Firma Brunnenbau Heinrich.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Brunnenbau Heinrich, unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatzgemäß § 247 BGB geltend zu machen.

Die von den Behörden angeforderten Unterlagen (Schichtenverzeichnis, Bohrprofil, Ausbauplan) erhalten Sie nach restloser Zahlung unserer Rechnungen.

Erfüllungsort
Erfüllungsort der Lieferungen oder sonstigen Leistungen der Firma Brunnenbau Heinrich ist deren Geschäftssitz in Senftenberg.

Leistungserbringung
Die Angabe eines Fertigstellungstermins erfolgt lediglich als Richtzeit, es sei denn die Termine werden durch die Firma Brunnenbau Heinrich ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere, dass alle vom Auftraggeber zu erbringenden Vorleistungen erbracht und eventuell vereinbarte Zahlungssicherheiten gestellt sind. In keinem Fall beginnt der Lauf einer vereinbarten Leistungsfrist vor Auftragsbestätigung, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

Bei sehr schwierigen Bodenverhältnissen ist die Firma Brunnenbau Heinrich berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Falle sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.

Bei Brunnenbohrungen kann kein Anspruch auf eine ausreichende Grundwassermenge oder prinzipielles Auffinden von Grundwasser durch die Firma Brunnenbau Heinrich gegeben werden. Eine nicht ausreichende Grundwassermenge stellt keinen Grund zur Mängelrüge dar. Auch hält sich die Firma Brunnenbau Heinrich vor, das Abteufen der Bohrung tiefer als erwartet durchzuführen wenn es die geologischen Verhältnisse erforderlich machen. Bei extrem schwierigen Bodenverhältnissen ( Steinhindernisse,Felsen etc)ist die Firma Brunnenbau Heinrich berechtigt vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Falle sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
Der Brunnenbau zählt zu den sogenannten ungewissen Bauleistungen. So gibt es Fälle, in denen trotz bestmöglicher Baugrunderkundung und Beschreibung, insbesondere hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse, bestmöglicher Planung und ebensolcher Ausführung dennoch der Erfolg “ Wassergewinnung“ entweder überhaupt nicht oder mit zu geringer Ergiebigkeit oder zu hohen Belastungswerten etc. herbeigeführt werden kann.
Laut § 644 BGB und § 645 BGB trägt der Auftraggeber das Baugrundrisiko. Vom Baugrundrisiko kann sich der Auftraggeber, nur befreien indem er das Baugrundrisiko vertraglich dem Auftragnehmer zuweist.

Abnahme, Mängelanzeige
Die Leistung gilt als abgenommen mit Ablauf von 7 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Anlage vom Kunden in Gebrauch genommen worden ist.

Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich geltend zu machen.

Eigentumsvorbehalt
Die Firma Brunnenbau Heinrich behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Rechte wegen Mängel
Soweit ein Mangel vorliegt, ist die Firma Brunnenbau Heinrich nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzleistung (Nacherfüllung) berechtigt, sofern Mängel fristgerecht gerügt worden sind. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma Brunnenbau Heinrich über. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang, auch wenn im Rahmen der Nachbesserung Ersatzteile eingebaut wurden.

Mängelansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach Abnahme infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, fehlerhaftem Betrieb, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht autorisierter Austauschwerkstoffe, oder aufgrund besonderer äußerer – insbesondere chemischer, elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden durch den Auftraggeber oder durch, nicht von der Firma Brunnenbau Heinrich beauftragte oder autorisierte, Dritte unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen am Leistungsgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und daraus entstehende Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Behauptet der Auftraggeber Mängel und stellt sich bei der Überprüfung des Leistungsgegenstandes heraus, dass kein Mängelanspruch besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die durch die Überprüfung entstandenen Kosten zu tragen.

Stornierungskosten
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Firma Brunnenbau Heinrich, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25% des Auftragswertes (inkl. Mehrwertsteuer) für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn fordern. Der Nachweis eines geringeren oder eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Gerichtsstand ist Senftenberg

Stand 01.01.2025

Über uns

Das Brunnenbau-Unternehmen Heinrich ist für Sie der richtige Ansprechpartner im Raum Brandenburg wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen für Ihren Garten eine unabhängige Wasserversorgung installieren zu lassen.

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