Geschäfts-bedingungen

  • Adresse
  • Hauensteinstraße 19
    01968 Senftenberg

    Buchenweg 3a
    15834 Groß Machnow
  • Geschäftszeiten
  • Mo. - Fr.: 9.00 - 17.00

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Brunnenbau Heinrich

1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote, Leistungen und Verträge der Firma Brunnenbau Heinrich (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).
  2. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
  3. Spätestens mit der verbindlichen Erteilung des Auftrags (Bestellung) gelten diese Bedingungen als vom Auftraggeber angenommen.

2 Leistungsumfang, Preise und Vertragsabschluss

  1. Für den Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich der schriftliche Angebotstext des Auftragnehmers maßgebend.
  2. Der Standardpreis für Bohrleistungen beträgt, sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, 102,00 EUR netto pro gebohrten Meter. Dieser Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Eventual- und Alternativpositionen sind nicht Bestandteil der geschuldeten Standardleistung. Sie werden nur dann vertragsrelevant, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich und verbindlich mitbestellt.
  4. Im Angebot nicht enthalten und vom Auftraggeber gesondert zu tragen sind:
    • Gebühren für sämtliche behördlich erforderlichen Genehmigungen.
    • Sämtliche Kosten, die durch notwendige Vorarbeiten des Auftraggebers entstehen.

3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, in Abstimmung mit dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten folgende Vorbereitungsarbeiten auf eigene Kosten zu erbringen und bereitzustellen:

  1. Genehmigungen: Übergabe einer Kopie der rechtskräftig erteilten Bohrgenehmigung sowie aller weiteren erforderlichen behördlichen Erlaubnisse.
  2. Stellplätze: Bereitstellung einer ausreichend tragfähigen Standfläche für das Bohrgerät (Mindestmaße: 3,0 m x 5,0 m) sowie weiterer Stellplätze für Werkstattwagen und Doppelachshänger.
  3. Zufahrtswege: Sicherstellung einer freien Zufahrtsmöglichkeit für die Baustellenfahrzeuge mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern, einer Durchfahrtshöhe von mindestens 2,40 Metern und einer maximalen Steigung bzw. einem maximalen Gefälle von 15 %.
  4. Leitungspläne und Sicherheit: Rechtzeitige Ermittlung und schriftliche Bekanntgabe aller im Bohrbereich unter der Geländeoberfläche verlaufenden Versorgungsleitungen (insb. Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon/Datenleitungen) sowie unterirdischer Bauwerke.
  5. Bauwasser: Bereitstellung von Wasser ab Hydrant oder Hausanschluss mit einem Mindestdruck von 4 bar in einer maximalen Entfernung von 40 Metern zur Bohrstelle.
  6. Baustrom: Bereitstellung eines betriebsbereiten Stromanschlusses (220 V / 16 A) in einer maximalen Entfernung von 40 Metern zur Bohrstelle.
  7. Entsorgung: Fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Grund-, Schmutz- und Bohrwassers sowie des gesamten Erdmaterials und Bohraushubs. Bei einer geplanten Einleitung von Bohr- oder Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation hat der Auftraggeber die erforderliche Einleitungsgenehmigung der zuständigen Behörde oder des Abwasserzweckverbandes einzuholen und die anfallenden Gebühren zu tragen.

4 Nebenabreden und Vertragsänderungen

  1. Mündliche Nebenabreden vor oder bei Vertragsschluss bestehen nicht.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief). Dies gilt auch für die Änderung dieser Formklausel selbst. Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben jedoch stets Vorrang.

5 Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro ab Betriebssitz des Auftragnehmers zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.
  2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat bargeldlos auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu erfolgen.
  3. Nach Ablauf dieser 7-Tages-Frist kommt der Auftraggeber automatisch und ohne separate Mahnung in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld mit dem gesetzlichen Verzugszins (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, je nach Baufortschritt angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen. Diese sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Abschlagsanforderung fällig.

6 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Materialien, Baustoffe, Pumpen, Rohre und sonstigen Gegenstände (nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen.
  3. Wird die Vorbehaltsware mit dem Grundstück des Auftraggebers oder eines Dritten fest verbunden oder darin eingebaut, so vereinbaren die Vertragsparteien bereits jetzt, dass dies zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt (§ 95 BGB). Das Eigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware erlischt dadurch nicht, sondern bleibt als Scheinbestandteil des Grundstücks bis zur vollständigen Zahlung bestehen.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers demontieren und an sich nehmen zu lassen. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer zu diesem Zweck bereits jetzt unwiderruflich Zutritt zum Grundstück.

7 Baugrundrisiko und Bohrungsabbruch

  1. Das Baugrundrisiko liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die tatsächlichen Boden-, Untergrund- und Hydrologieverhältnisse (z. B. unerwartete Gesteinsschichten, Felsvorkommen, Hohlräume, Altlasten oder das Ausbleiben von Wasser).
  2. Erweist sich eine Bohrung aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse oder schwieriger Bodenverhältnisse als technisch unmöglich, oder muss die Bohrung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, abgebrochen oder verlegt werden, trägt der Auftraggeber das volle finanzielle Risiko.
  3. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, alle bis zum Zeitpunkt des Abbruchs oder der Verlegung tatsächlich angefallenen Kosten, Aufwendungen und bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vollständig zu vergüten. Die Abrechnung der erbrachten Bohrmeter erfolgt hierbei auf Basis des in § 2 Abs. 2 festgelegten Meterpreises (bzw. des im Angebot vereinbarten Satzes). Bereits verbaute Materialien, die nicht zerstörungsfrei ausgebaut werden können, sowie die Baustelleneinrichtung und -räumung sind ebenfalls voll zu erstatten.

8 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist der Betriebssitz des Auftragnehmers.
  2. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Senftenberg.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Über uns

Das Brunnenbau-Unternehmen Heinrich ist für Sie der richtige Ansprechpartner im Raum Brandenburg wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen für Ihren Garten eine unabhängige Wasserversorgung installieren zu lassen.

Zertifikat

Inhaber

©2023 Brunnenbau-Heinrich. All Rights Reserved.